In der Beschwerdesache der Miroslava Tsvetanova T. u.a. (Miroslava Tsvetanova T. et al. v. People)

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The petitioners were found guilty of violating several provisions of the Austrian Criminal Code after the regional court found that they acted as a criminal organization to recruit victims by means of extortion, massive violence, penalties for not performing sex work, and threats, and arranged for the victims’ transfer and accommodation in brothels in Austria. After an appeal on procedural grounds, the Austrian Supreme Court upheld the convictions. The Regional Court Leoben’s decision from April 28, 2009 [13 Hv 122/08x-492] was not available at the time of publication.

Die Beschwerdeführer wurden vom Landgericht Loeben für schuldig befunden verschiedene Sexualstraftatbestände des Österreichischen Strafgesetzbuches verwirklicht zu haben. Hierbei haben sie als kriminelle Vereinigung gehandelt, um ihre Opfer als Prostituierte zu rekrutieren, die sie dann erpressten, massiver Gewalt aussetzten und bestraften, wenn sie der Sexarbeit nicht nachkamen. Sie haben ihre Opfer bedroht und bereits vor dem Transfer nach Österreich, den sie organisierten derartiger Gewalt ausgesetzt, dass sie in ihrer Entscheidungsfreiheit stark eingeschränkt waren. Gegen dieses Urteil gingen die Beschwerdeführer aufgrund von Verfahrensfehlern vor. Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück und hat die Verurteilungen aufrechterhalten.

Year 

2009

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